Portiunkula-Ablass

Der Portiunkula-Ablass ist ein Ablass der am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag – ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages – in Pfarrkirchen oder Kirchen des Franziskanerordens als vollkommener Ablass gewonnen werden kann.

 

Voraussetzungen sind:

Besuch einer dieser Kirchen mit Gebet von Vater unser und Glaubensbekenntnis. Zusätzlich gefordert ist die Erfüllung der üblichen Bedingungen für einen Ablass: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters. Diese Bedingungen können mehrere Tage vor (oder auch nach) dem Kirchenbesuch erfüllt werden.

 

Im Einzelnen gelten heute folgende Bestimmungen:

 

Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August – vom Mittag des Vortages an – oder am vorhergehenden oder folgenden Sonntag einmal gewonnen werden. Er kann in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, in allen Pfarrkirchen und in allen Filialkirchen, in denen sich ein Teil der Pfarrgemeinde regelmässig zum Gebet versammelt, gewonnen werden.

 

Bedingungen:

a. Besuch der entsprechenden Kirche und Gebet („Vater unser“ und Glaubensbekenntnis).

 

b. Empfang des Busssakramentes und der hl. Eucharistie, sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (Gebet nach freier Wahl oder ein zweites „Vater unser“ und „Gegrüsset seist du Maria“).

 

Die unter b. genannten Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem unter a. geforderten Kirchenbesuch erfüllt werden, jedoch soll der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Hl. Vaters sinnvollerweise am selben Tag geschehen, an dem der Kirchenbesuch mit den unter a. genannten Gebeten vorgenommen wird.

 

Geschichte

In einer Sommernacht des Jahres 1216 ging der hl. Franz von Assisi in die Portiunkulakapelle, um zu beten. Dabei spürte er, wie Jesus ihn aufforderte, zum Papst zu gehen und ein damals unerhörtes Privilegium zu erwirken – den grossen Portiunkula-Ablass. Papst Honorius III. gewährte ihm den Ablass.